Die Gestaltung von lebensrealen und damit flexiblen Arbeitszeiten ist ein wichtiger Aspekt in modernen Arbeitsumgebungen. Weniger starre Arbeitszeitmodelle können nicht nur die Produktivität steigern, sondern auch die Work-Life-Balance der Mitarbeiter verbessern. Eine Grundlage hierfür ist allerdings eine Betriebsvereinbarung, in der die flexible Arbeitszeit verankert werden muss. Möchten Sie Ihren Mitarbeitern mehr Flexibilität ermöglichen, informieren wir Sie kurz und knapp über die wichtigsten Aspekte einer solchen Betriebsvereinbarung.
Soll eine flexible Arbeitszeit grundsätzlich möglich sein, sind die an der Entstehung der hierfür notwendigen Vereinbarung beteiligten Akteure in erster Linie die Arbeitgeber und der Betriebsrat. Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bezieht sich dabei zunächst auf die Festlegung von "Beginn und Ende" der täglichen Arbeitszeit im Sinne von konkreten Uhrzeiten bzw. von zeitlichen Grenzen, innerhalb derer die Arbeitszeit flexibel gestaltet werden kann. Wenn die Betriebsparteien einen täglichen Zeitrahmen definieren, beispielsweise von 07:00 bis 19:00 Uhr, um die Arbeitszeit zu regeln, ist auch dies von Seiten des Betriebsrats mitbestimmungspflichtig.
Was der Betriebsrat gleichfalls mitbestimmt – und was nicht
Darüber hinaus unterliegen weitere Regelungen, die sich auf den Beginn und/oder das Ende der täglichen Arbeitszeit auswirken können, der Mitbestimmung des Betriebsrats. Dies kann beispielsweise Vorgaben für teambezogene Servicezeiten und Besetzungsstärken zur Gewährleistung einer optimalen Kundenorientierung umfassen. Gleichermaßen gilt dies für die Anordnung von Kernzeiten im Rahmen von Gleitzeitmodellen. Die Festlegung einer bestimmten Schichtbesetzungsstärke hingegen unterliegt nicht einer Betriebsvereinbarung über flexible Arbeitszeit, da sie als Teil der unternehmerischen Ressourcenentscheidung des Arbeitgebers betrachtet wird.
Steht die Betriebsvereinbarung, unterstützen Sie Software-Anwendungen beim Managen der flexiblen Arbeitszeit
Die Digitalisierung und der Einsatz von Software-Anwendungen gewinnen in diesem Zusammenhang zunehmend an Bedeutung. Schon allein deshalb, weil deutlich mehr Abstimmung im Vergleich zu einem durchweg starren Schichtmodell erforderlich wird. Als Disponent haben Sie etwa mit dem Vote2Work® Planer-Cockpit alles bestens im Blick und können alle mit der Personaleinsatzplanung verknüpften Prozesse entsprechend der Betriebsvereinbarung über die flexible Arbeitszeit mit nur wenigen Klicks erledigen. Solche Anwendungen können darüber hinaus unterstützen, Flexibilitätspotenziale im Unternehmen zu erkennen und zu heben, Schichtmodelle mit flexiblen Anteilen zu gestalten und die Arbeitszeiten bzw. die Verteilung von Schichten/Einsätze an die Mitarbeiter nach bestimmten Kriterien und Grundsätzen sowie Fairness-Aspekten zu regeln. Sie ermöglichen darüber hinaus bei der Planung die flexible Festlegung der täglichen Arbeitszeit innerhalb eines definierten Zeitfensters, was die Verwaltung und Umsetzung flexibler Arbeitszeiten für die Beschäftigten überhaupt ermöglicht und effizient gestaltet.
Insgesamt ist die Betriebsvereinbarung über die flexible Arbeitszeit ein wichtiger Schritt, um den Bedürfnissen der Mitarbeiter gerecht zu werden, die Produktivität zu steigern und gleichzeitig die unternehmerischen Anforderungen zu erfüllen. Sie schafft klare Regelungen und fördert die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgebern und Betriebsrat, wobei digitale Software-Anwendungen wie beispielsweise Vote2Work® die Umsetzung dieser Regelungen unterstützen, ohne das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats in seiner Substanz zu beeinträchtigen – ganz im Gegenteil.
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