Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Bedingungen für die Nutzung von Vote2Work® (Stand: September 2019)

1. Allgemeines

1.1.      Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) regeln das Verhältnis zwischen der Vote2Work GmbH („Vote2Work“) und dem Kunden („Kunde“) in Bezug auf die mietweise Nutzung der Software Vote2Work® über das Internet (Software as a Service (SaaS)). Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Käufers erkennen wir nicht an; den Geschäftsbedingungen des Käufers wird hiermit widersprochen. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Käufers unsere vertraglichen Pflichten vorbehaltlos erfüllen. Eine Änderung dieser AGB einschließlich dieser Bestimmung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Zustimmung von Vote2Work bzw. einer schriftlichen Vereinbarung. 

1.2.      Diese AGB finden nur Anwendung, wenn der Kunde Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Das Gleiche gilt für Kunden, die im Ausland eine gewerbliche Tätigkeit ausüben, die mit der eines inländischen Unternehmers vergleichbar ist, sowie für ausländische Institutionen, die mit inländischen juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder mit einem inländischen öffentlich-rechtlichen Sondervermögen vergleichbar sind. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. 

1.3.      Der Vertrag kommt zustande, indem der Kunde die gewählte Version der Software (STANDARD-Edition oder PROFESSIONAL-Edition) für eine definierte Anzahl Nutzer bestellt (Angebot) und Vote2Work dem Kunden eine Bestätigungsnachricht zusendet, Zugangsdaten bereitstellt, einen Link zum Service versendet und den Zugang freischaltet (Annahme). Eine Bestellung kann auf dem Postweg, per Email oder, soweit angeboten, Online erfolgen.  

1.4.      Vote2Work speichert die Bestelldaten des Kunden. Der Kunde erhält eine Bestell- bzw. Registrierungsbestätigung mit allen angegebenen Daten per E-Mail, die von ihm ausgedruckt werden kann. 

2. Leistungspflicht von Vote2Work

2.1        Vote2Work stellt die SaaS-Dienste und sonstigen Services grundsätzlich über das Internet zur Verfügung. Der Zugang und die Nutzung erfolgen dabei über einen kompatiblen Internet-Browser. Kompatible Browser können der aktuellen Produktdokumentation entnommen werden. Vote2Work wird dem Kunden nach Vertragsschluss eine initiale Benutzerkennung und ein Passwort übersenden und das Zugangskonto freischalten. Der Kunde kann damit die gebuchten SaaS-Dienste und Services nutzen. Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, schuldet Vote2Work keine darüber hinausgehenden Leistungen. Insbesondere ist Vote2Work nicht zur Erbringung von Installations-, Beratungs-, Anpassungs- und/oder Schulungsleistungen sowie zur Erstellung und Überlassung von Individualfunktionen bzw. Zusatzprogrammen verpflichtet.

2.2        Die geschuldete Beschaffenheit der Software ergibt sich abschließend aus der jeweils aktuellsten Produktbeschreibung des Angebotes und der Dokumentation. Schnittstelle für die vertraglich geschuldeten SaaS-Dienste und Services von Vote2Work ist der Übergabeknoten ins Internet des von Vote2Work genutzten Rechenzentrums. Die Anbindung des Kunden an das Internet, die Aufrechterhaltung der Netzwerkverbindung sowie die Beschaffung und Bereitstellung der auf Seiten des Kunden erforderlichen Hard- und Software ist nicht Gegenstand dieses Vertrages.

2.3        Soweit Vote2Work kostenlose SaaS-Dienste oder Services erbringt, können diese jederzeit und ohne Vorankündigung eingestellt werden. Soweit die Einstellung für den Kunden von Bedeutung ist, wird er mindestens vier Wochen zuvor von Vote2Work unterrichtet. Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzansprüche ergeben sich aus der Einstellung nicht.

2.4        Vote2Work kann die SaaS-Dienste und Services nach eigenem Ermessen fortlaufend weiterentwickeln. Der Kunde ist einverstanden, dass sich die Form und Art der von Vote2Work bereitgestellten SaaS-Dienste und Services während der Vertragslaufzeit in zumutbarem Umfang ändern kann.  Zumutbar ist die Änderung jedenfalls, wenn

2.4.1.      die Leistungen Produkte anderer Hersteller enthalten und diese Produkte Vote2Work nicht, nicht mehr oder nur noch in geänderter Form zur Verfügung stehen, ohne dass dies auf Umstände zurückzuführen ist, die Vote2Work zu vertreten hat,

2.4.2.      neue gesetzliche oder behördliche Anforderungen eine Änderung notwendig machen, die vereinbarten Leistungen nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik, den Sicherheitsbestimmungen oder dem Datenschutz entsprechen oder ihre Lauffähigkeit nicht mehr gewährleistet ist, oder 

2.4.3.      vereinbarte Leistungen ganz oder teilweise gegen gleich- oder höherwertige Leistungen ausgetauscht werden und die vereinbarte Soll-Beschaffenheit im Wesentlichen unverändert bleibt.

Vote2Work wird dem Kunden maßgebliche Leistungsänderungen wenigstens einen Monat vor dem Wirksamwerden mitteilen.

2.5        Die Software wird regelmäßig durch das Einspielen von Updates aktualisiert. Diese Updates dienen u. a. der Verbesserung, Aufwertung und Fortentwicklung der Services. Der Kunde ist hiermit einverstanden.

2.6        Der Betrieb wird mit einer 98,5%igen Verfügbarkeit im Jahresmittel gewährleistet. Ausgenommen hiervon sind jedoch routinemäßige, erforderliche und geplante Wartungs- und Instandsetzungsmaßnahmen. Insbesondere kann aus technischen Gründen, etwa wegen erforderlicher Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten der Zugriff zeitweise beschränkt sein. Soweit möglich, werden Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten angekündigt.

2.7        Vote2Work stellt dem Kunden an Werktagen in der Zeit von 9 bis 17 Uhr einen kostenlosen Support zur Unterstützung der Nutzung der SaaS-Dienste und Services zur Verfügung. Der Kunde kann wie folgt mit den Support-Mitarbeitern Kontakt aufnehmen:

Per E-Mail unter support@vote2work.com
Per Telefon unter +49 381 202612 50

3. Umfang der Nutzungsberechtigung

3.1        Vote2Work, bzw. dessen Lizenzgeber, bleiben alleinige Eigentümer und Inhaber sämtlicher Rechte an der Software Vote2Work®, den damit verbundenen Diensten, Services und Technologien, Markennamen, Dienstleistungsmarken, Logos, Domain-Namen sowie den Inhalten der Internetseite, des Newsletters und der Dokumentationen. Der Kunde erhält für die Dauer der Vertragslaufzeit das in diesen AGB beschriebene, nicht-übertragbare und nicht-ausschließliche Nutzungsrecht an den gewählten SaaS-Diensten und Services. Dieses Nutzungsrecht erstreckt sich auch auf während der Vertragslaufzeit veröffentlichte neue Versionen der gewählten SaaS-Dienste und Services, es sei denn für diese gelten abweichende Regelungen, worauf Vote2Work den Kunden gesondert hinweisen wird.

3.2        Der Kunde darf ausschließlich durch die von Vote2Work bereitgestellte Benutzeroberfläche auf die SaaS-Dienste zugreifen. Er verpflichtet sich, die SaaS-Dienste und Services nur für Zwecke zu nutzen, die innerhalb der Vertragsbestimmungen und der geltenden gesetzlichen Bestimmungen liegen. Es ist dem Kunden insbesondere verboten, 

  • andere als seine eigenen Unternehmensdaten mit den SaaS-Diensten und Services von Vote2Work zu verarbeiten;
  • die Rechte aus diesem Vertrag abzutreten;
  • die SaaS-Dienste und Services zu nutzen, sofern er ein Konkurrent von Vote2Work ist oder diesem zugehört;
  • die SaaS-Dienste und Services in Anspruch zu nehmen, um deren Verfügbarkeit, Leistungsfähigkeit oder Funktionalität zu analysieren oder Leistungsvergleiche anzustellen oder zur Produktentwicklung ähnlicher Ideen, Merkmale, Funktionen oder grafischen Darstellungen der Produkte zu verwenden;
  • die SaaS-Dienste und Services für Rechenzentrumszwecke („Service Bureau“), Abonnementdienste („Subscription Services“) oder Verleihzwecke zu nutzen;
  • die SaaS-Dienste und Services zu verwenden, um Schulungen für Dritte anzubieten; ausgenommen hiervon sind betriebsinterne Schulungen für Mitarbeiter des Kunden;
  • die SaaS-Dienste und Services wiederzugeben, im Wege einer Lizenz oder Unterlizenz zu verkaufen, zu übertragen, abzutreten, zu vertreiben oder anderweitig gewerblich zu verwerten oder Dritten zugänglich zu machen;
  • die SaaS-Dienste und Services zu vervielfältigen, zu kopieren, zu modifizieren, derivate Werke zu erstellen, zurück zu entwickeln, zu dekompilieren, oder    anderweitig zu versuchen, den Quellcode der Software abzuleiten;

es sei denn, Vote2Work hat dies zuvor schriftlich genehmigt.

Es ist dem Kunden verboten,

  • Inhalte und Daten rechts- oder sittenwidrigen Inhalts zu übermitteln oder auf solche Informationen hinweisen. Dies umfasst insbesondere solche Inhalte und Daten, die der Volksverhetzung dienen, zu Straftaten anleiten oder Gewalt verherrlichen oder verharmlosen, sexuell anstößig bzw. pornographisch sind, geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich schwer zu gefährden oder in ihrem Wohl zu beeinträchtigen oder das Ansehen von Vote2Work schädigen; 
  • selbst oder durch Dritte Informationen oder Daten unbefugt abzurufen oder in die software- und hardwaretechnischen Systeme oder Datennetze, welche durch Vote2Work betrieben werden, einzugreifen oder eingreifen zu lassen;
  • eine ggf. im Rahmen der SaaS-Dienste zur Verfügung gestellte Nachrichtenfunktion rechtswidrig für den Versand von Nachrichten und Informationen an Dritte zu Werbezwecken (Spamming) zu nutzen.

4. Sonstige Pflichten des Kunden

4.1        Der Kunde verpflichtet sich, sicherzustellen, dass die ihm überlassenen Zugangsdaten nicht an unbefugte Dritte weitergegeben werden oder unbefugte Dritte von ihnen Kenntnis erlangen können. Er wird Vote2Work unverzüglich jede unbefugte Nutzung von Zugangsdaten oder von Zugriffsmöglichkeiten auf die Produkte oder andere ihm bekannt gewordene oder vermutete Verletzung der Datensicherheit anzeigen. Er verpflichtet sich, Vote2Work bei der rechtlichen Geltendmachung von Ansprüchen im Zusammenhang mit einer unberechtigten Nutzung seiner Zugangsdaten – soweit für ihn zumutbar – zu unterstützen, insbesondere Vote2Work unverzüglich alle relevanten Informationen im Zusammenhang mit dem Missbrauch zur Verfügung zu stellen. Gleichfalls hat der Kunde sicherzustellen, dass Dritte keine Kenntnisse von den konkreten Funktionen des Produkts erlangen, welche zu einer Kopie des Produkts oder seiner Teile führen könnten. Er verpflichtet sich ferner, die bei Vote2Work hinterlegten Daten jederzeit wahrheitsgemäß und aktuell zu halten, dies beinhaltet auch seinen Status als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.

4.2        Der Kunde ist dafür verantwortlich, die Systemumgebung entsprechend der Anforderungen in der Dokumentation bereitzustellen. Die Bedienung und Aufrechterhaltung dieser technischen Voraussetzungen liegt allein in Verantwortung des Kunden – auch im Falle von Weiterentwicklungen der SaaS-Dienste bzw. deren Infrastruktur.

4.3        Der Kunde verpflichtet sich, seine Daten und Informationen vor Versenden oder Upload auf schädliche Inhalte (Viren, Trojaner und andere schädliche Dateien), insbesondere Viren, zu prüfen und dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einzusetzen.

Auf Anforderung und soweit ein berechtigtes Interesse daran besteht, wird der Kunde Vote2Work oder einem von ihm beauftragten Dritten die Prüfung gestatten, ob sich die Nutzung des Kunden im Rahmen der hierin gewährten Rechte hält; der Kunde wird Vote2Work bei der Durchführung einer solchen Prüfung nach besten Kräften unterstützen.

5. Vergütung, Abrechnung

5.1        Für die Nutzung der SaaS-Dienste und Services entrichtet der Kunde ein Entgelt (Abonnementmodell) entsprechend der zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme geltenden Preisliste, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist. Es handelt sich bei allen genannten Preisen um Nettopreise zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

5.2        Das Entgelt ist – soweit nicht ausdrücklich anders angegeben – zu Beginn des Vertragszeitraums im Voraus fällig. Ändert sich der Nutzungsumfang innerhalb des Vertragszeitraums, wird das Entgelt für die hinzugebuchten Nutzerzugänge oder Leistungen anteilig zum Ende des Vertragszeitraums berechnet. Ist ein Entgelt für Teile eines Kalendermonats zu entrichten, so wird es für jeden Tag mit 1/30 des monatlichen Preises berechnet. Sonstige Preise von etwaigen zusätzlichen Leistungen und Services sind nach Erbringung der Leistung zu zahlen.

5.3        Die Zahlung des Entgelts erfolgt in Euro durch Überweisung des Rechnungsbetrags auf das Konto der Vote2Work GmbH. Die aktuellen Kontodaten sind auf der Rechnung ausgewiesen. Alle Forderungen sind mit Rechnungslegung fällig und zahlbar, es sei denn, Vote2Work weist in der Rechnung eine Zahlungsfrist aus. Leistet der Kunde nicht innerhalb von 10 Tagen nach Zugang der Rechnung bzw. nicht innerhalb der in der Rechnung ausgewiesenen Zahlungsfrist, gerät er gemäß § 286 Abs. 2 Nr. 1 bzw. 2 BGB ohne weitere Mahnung in Verzug.

Sofern zwischen Vote2Work und dem Kunden das Lastschriftverfahren vereinbart ist, bucht Vote2Work den Betrag frühestens sieben (7) Tage nach Fälligkeit ab. Eventuelle Gutschriften oder Rückerstattungsbeträge werden verrechnet. Die Verzugszinsen betragen neun (9) Prozentpunkte über dem jeweils gültigen Basiszinssatz. Die Geltendmachung sonstiger Ansprüche wegen Zahlungsverzugs bleibt Vote2Work vorbehalten. Nach Androhung und Fristsetzung von mindestens einer Woche ist Vote2Work insbesondere nicht mehr zur Erbringung der SaaS-Dienste und Services verpflichtet und kann den Zugang sperren. In diesem Fall bleibt der Kunde weiterhin verpflichtet das Entgelt zu bezahlen.

5.4        Die Rechnungsstellung erfolgt elektronisch. Sollte der Kunde eine Papierrechnung auf dem Postwege verlangen oder dies erforderlich sein, so wird ein zusätzliches Entgelt von € 3,50 je Rechnung erhoben. Einwendungen gegen eine Rechnung muss der Kunde innerhalb von acht Wochen ab Zugang der Rechnung in Textform gegenüber Vote2Work anzeigen. Das Unterlassen rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung. Gesetzliche Ansprüche des Kunden bei begründeten Einwendungen bleiben unberührt.

6. Gewährleistung

6.1        Vote2Work leistet Gewähr für die Aufrechterhaltung der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit der Software während der Vertragslaufzeit sowie dafür, dass einer vertragsgemäßen Nutzung der Software keine Rechte Dritter entgegenstehen.

6.2        Vote2Work wird auftretende Sach- und Rechtsmängel an der Mietsache durch Maßnahmen seiner Wahl in angemessener Zeit beseitigen. Schlägt dies fehl, kann der Kunde nach Ablauf einer angemessenen Frist die vereinbarte Vergütung mindern, die der Höhe nach auf die auf den mangelhaften Leistungsteil entfallende Vergütung beschränkt ist. Mängelansprüche bestehen nicht bei einer unerheblichen Abweichung von der vereinbarten oder vorausgesetzten Beschaffenheit und bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Gebrauchstauglichkeit. Produktbeschreibungen gelten ohne gesonderte schriftliche Vereinbarung nicht als Garantie. Bei Update-, Upgrade- und neuen Versionslieferungen sind die Mängelansprüche auf die Neuerungen der Update-, Upgrade- oder neuen Versionslieferung gegenüber dem bisherigen Versionsstand beschränkt. Vote2Work kann die Nacherfüllung verweigern, bis der Kunde die vereinbarte Vergütung, abzüglich eines Teils, der der wirtschaftlichen Bedeutung des Mangels entspricht, an Vote2Work bezahlt hat.

6.3        Der Kunde ist verpflichtet, Vote2Work Mängel der Software nach deren Entdeckung unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Bei Sachmängeln erfolgt dies unter Beschreibung der Zeit des Auftretens der Mängel und der näheren Umstände. Sofern die Prüfung einer Fehlermeldung ergibt, dass der aufgetretene Fehler nicht innerhalb des Verantwortungsbereichs von Vote2Work liegt und der Kunde dies bei Ausübung der erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen können, kann Vote2Work dem Kunden die Kosten der Prüfung der Fehlermeldung in Rechnung stellen.

6.4        Vote2Work übernimmt keine Zusicherung, Garantie oder Gewährleistung,

6.4.1.  dass die Nutzung der Saas-Dienste und Services den Vorstellungen, Anforderungen oder Erwartungen des Kunden entspricht;

6.4.2.  dass die Nutzung der SaaS-Dienste und Services ununterbrochen und fehlerfrei erfolgen kann;

6.4.3.  dass die SaaS-Dienste und Services mit Programmen Dritter zusammenarbeiten, außer, dies ist ausdrücklich in der Produktbeschreibung angegeben;

6.4.4.  für sämtliche Fehler und Umstände, die bei einer Nutzung der SaaS-Dienste und Services außerhalb von Deutschland auftreten.

6.5        Die vorstehenden Ausschlüsse beeinträchtigen nicht die gesetzlich unabdingbaren Rechte des Kunden.

7. Haftung

7.1        Vote2Work haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz, sowie bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Umfang einer von Vote2Work übernommenen Garantie. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, die wesentlich für die Erreichung des Vertragszwecks ist (Kardinalpflicht), ist die Haftung von Vote2Work der Höhe nach begrenzt auf den Schaden, der nach der Art des fraglichen Geschäfts vorhersehbar und typisch ist. Eine weitergehende Haftung besteht nicht. Eine verschuldensunabhängige Haftung von Vote2Work für bereits bei Vertragsschluss vorhandene Mängel wird ausgeschlossen. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Organe von Vote2Work.

7.2        Der Kunde haftet für sämtliche Aktivitäten, die im Rahmen der ihm zugewiesenen Nutzerzugänge stattfinden. Er hat Vote2Work insbesondere den Schaden zu ersetzen, der dadurch entsteht, dass er die SaaS-Dienste und Services nicht vertragsgemäß nutzt oder dass die ihm zugewiesenen Zugangsdaten Dritten bekannt werden und dies zumindest auf einfacher Fahrlässigkeit des Kunden beruht.

7.3        Keine der Parteien haftet für Ereignisse höherer Gewalt. Sofern Ereignisse höherer Gewalt die Leistung wesentlich erschweren oder zeitweilig unmöglich machen, ist jede Vertragspartei berechtigt, die Erfüllung ihrer Leistungspflichten um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Höhere Gewalt liegt insbesondere vor bei Streik, Aufruhr, Feuer, Hochwasser, Terror, Naturkatastrophen; Stromausfälle, Unterbrechung oder Zerstörung datenführender Leitungen, sofern diese unverschuldet sind; Arbeitskampf, und ähnlichen Umständen, sofern diese unvorhersehbar, schwerwiegend und unverschuldet sind; behördliche Anordnungen; Ausfall von Kommunikationsnetzen oder Gateways anderer Betreiber, sowie Störungen im Bereich anderer Telekommunikations- oder Dienstanbieter. Die Parteien teilen sich solche Umstände unverzüglich nach Kenntnis mit.

8. Datenschutz und Datensicherheit

8.1        Vote2Work verwendet moderne Technologien auf dem Stand der Technik, um Datensicherheit zu gewährleisten. Der Kunde nimmt jedoch zur Kenntnis, dass ein vollständiger Schutz vor schädigenden Daten nicht möglich ist.

8.2        Vote2Work sichert die verarbeiteten Daten im Rahmen der laufenden und redundant ausgelegten Backup-Systeme. Der Kunde verpflichtet sich jedoch seinerseits, von den an Vote2Work übermittelten Daten Sicherungskopien zu erstellen.

8.3        Falls eine Gefährdung auf andere Weise nicht technisch und wirtschaftlich angemessen und erfolgversprechend beseitigt werden kann, ist Vote2Work berechtigt, mit schädigendem Inhalt versehene Kunden-Daten zu löschen. Vote2Work wird den Kunden hierüber in angemessener Frist informieren.

8.4        Die Übermittlung von Daten zu Vote2Work im Rahmen oder bei Gelegenheit der Nutzung erfolgt auf Verantwortung des Kunden.

8.5        Der Kunde und Vote2Work werden die jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen einhalten.

8.6        Sofern der Kunde im Zusammenhang mit der Nutzung der Software personenbezogene Daten erhebt, verarbeitet oder nutzt, so erklärt er hierzu nach den gesetzlichen, insbesondere datenschutzrechtlichen, Vorgaben berechtigt zu sein. Der Kunde bleibt Verantwortlicher i.S.d. Artikel 28 DS-GVO; er bleibt der Eigentümer und alleiniger Verfügungsberechtigter an sämtlichen kundenspezifischen Daten. Im Fall eines Verstoßes stellt der Kunde Vote2Work von sämtlichen diesbezüglichen Ansprüchen Dritter, einschließlich angemessener Kosten zur Rechtsverteidigung, frei. Sofern es sich bei den Daten um personenbezogene Daten i.S.d Artikel 4 Abs. 1 DS-GVO handelt, liegt eine Auftragsverarbeitung durch die Vote2Work GmbH vor. Vote2Work und der Kunde schließen insoweit eine Vereinbarung über die Datenverarbeitung im Auftrag ab.

8.7        Der Kunde ist verantwortlich für die Korrektheit, Qualität, Integrität, Rechtmäßigkeit, Zuverlässigkeit, Eignung und Beachtung von sämtlichen gewerblichen Schutzrechten im Zusammenhang mit den bei Nutzung des Software-Services übermittelten Daten. Vote2Work haftet nicht für die durch den Kunden veranlassten Löschungen, Korrekturen, Zerstörungen, Beschädigungen, Verluste oder unterlassene Speicherung seiner Daten. Vote2Work führt keine Kontrolle der durch den Kunden bereitgestellten Daten durch.

8.8        Die Speicherung der Daten des Kunden erfolgt in einer zertifizierten Cloud-Umgebung in einem deutschen Rechenzentrum in Frankfurt/Main.

9. Vertragsdauer und -beendigung

9.1        Soweit nicht anders mit dem Kunden vereinbart, kommt ein Vertrag in Form eines Jahres-Abonnements mit einer Laufzeit von einem Jahr zustande. Dieses Abonnement verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern keine der Parteien mit einer Kündigungsfrist von 30 Tagen vor Ende des Vertragsjahres kündigt.

9.2        Unbeschadet der Fristen in 9.1 kann der Kunde jederzeit weitere Nutzer kostenpflichtig hinzubuchen oder in eine höhere Edition wechseln. Bei einem Wechsel in eine kleinere Edition und beim Abbestellen von Nutzern gelten die Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen entsprechend des gewählten Abonnements.

9.3        Eine Kündigung aus wichtigem Grund ist für beide Vertragsparteien zulässig. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn

  • ein Vertragspartner gegen wesentliche Verpflichtungen oder wiederholt gegen nicht wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag verstößt und den Verstoß auch  nach Abmahnung durch den anderen Vertragspartner nicht binnen angemessener Frist beseitigt; oder
  • über das Vermögen des anderen Vertragspartners ein Insolvenzverfahren eröffnet worden ist oder die Eröffnung unmittelbar bevorsteht;
  • bekannt wird, dass der Kunde Verbraucher iSv § 13 BGB ist oder seinen Wohnsitz in einem anderen Land als Deutschland hat und/oder die SaaS-Dienste in diesem Land nutzt, und er nach den gesetzlichen Vorschriften dieses Landes von der Inanspruchnahme dieser Dienste ausgeschlossen ist; oder
  • der Kunde die gebuchten SaaS-Dienste und Services in einer Weise nutzt, die gegen Ziff. 3 dieser AGB verstößt und diese vertragswidrige Nutzung auf Aufforderung von Vote2Work hin nicht unverzüglich einstellt.

9.4        Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.

9.5        Der Kunde wird sämtliche Daten, die über die Software gespeichert sind, vor Beendigung der Nutzungsvereinbarung sichern. Vote2Work ist nicht verpflichtet, Daten herauszugeben oder für den Kunden in einer bestimmen Form verfügbar zu machen. Vote2Work wird die Kundendaten nach Ablauf von dreißig (30) Tagen nach Beendigung des Vertragsverhältnisses unwiederbringlich löschen. Von der Löschung ausgenommen sind Daten, zu deren Aufbewahrung Vote2Work verpflichtet oder zur Wahrung eigener Interessen berechtigt ist. 

10. Änderungen der AGB

10.1. Sofern eine Änderung dieser AGB durch eine Veränderung der Gesetzeslage, eine Änderung höchstrichterlicher Rechtsprechung oder der Marktgegebenheiten erforderlich wird, ist Vote2Work dazu berechtigt, diese AGB an die neuen Gegebenheiten anzupassen. Änderungen werden dem Kunden mindestens 30 Tage vor Wirksamwerden der neuen Vertragsbedingungen an die hinterlegte Email-Adresse bekannt gegeben.

10.2. Ist der Kunde mit der Änderung der AGB nach Ziff.10.1 nicht einverstanden, steht ihm ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von vier Wochen nach Absenden der entsprechenden Informations-E-Mail von Vote2Work zu. Vote2Work wird auf dieses Sonderkündigungsrecht hinweisen.

11. Vertraulichkeit und Kommunikation

11.1. Die Parteien vereinbaren, über vertrauliche Informationen Stillschweigen zu wahren. Diese Verpflichtung besteht für einen Zeitraum von zwei Jahren nach Beendigung des Vertrags fort, ausgenommen von dieser Vereinbarung sind Informationen,

  • die dem Empfänger bei Abschluss des Vertrags nachweislich bereits bekannt waren oder danach von dritter Seite bekannt werden, ohne dass dadurch eine Vertraulichkeitsvereinbarung, gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzt werden;
  • die bei Abschluss des Vertrags öffentlich bekannt sind oder danach öffentlich bekannt gemacht werden, soweit dies nicht auf einer Verletzung dieses Vertrags beruht;
  • die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder auf Anordnung eines Gerichtes oder einer Behörde offengelegt werden müssen. Soweit zulässig und möglich wird der zur Offenlegung verpflichtete Empfänger die andere Partei vorab unterrichten und ihr Gelegenheit geben, gegen die Offenlegung vorzugehen.

11.2. Die Parteien werden nur solchen Beratern Zugang zu vertraulichen Informationen gewähren, die dem Berufsgeheimnis unterliegen oder denen zuvor den Geheimhaltungsverpflichtungen dieses Vertrags entsprechende Verpflichtungen auferlegt worden sind. Des Weiteren werden die Parteien nur denjenigen Mitarbeitern die vertraulichen Informationen offenlegen, die diese für die Durchführung dieses Vertrags kennen müssen, und diese Mitarbeiter auch für die Zeit nach ihrem Ausscheiden in arbeitsrechtlich zulässigem Umfang zur Geheimhaltung verpflichten.

11.3. Der Kunde ist einverstanden, dass Informationen bezüglich angefragter bzw. bestehender Verträge und zur Vertragsdurchführung sowie ggf. Abrechnung per E-Mail an eine bei der Vertragsanmeldung angegebene E-Mail Adresse versendet werden. Der Kunde wird den von ihm angegebenen E-Mail Account geschäftsüblich auf eingegangene Nachrichten überprüfen.

12. Sonstiges

12.1. Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz von Vote2Work.

12.2. Der Kunde räumt Vote2Work das zeitlich unbegrenzte Recht ein, den Kunden als Referenz für Marketing- und Vertriebszwecke anzugeben, z. B. in Gesprächen, Fachartikeln und Vorträgen. Dies umfasst die Nennung des Firmennamens und des Logos des Kunden im Zusammenhang mit der Referenz. In der Regel erfolgt vor der Nennung als Referenz eine Abstimmung mit dem Kunden.

12.3. Die Parteien sind sich darüber bewusst, dass die Software Export- und Importbeschränkungen unterliegen können. Insbesondere können Genehmigungspflichten bestehen bzw. kann die Nutzung der Software oder damit verbundener Technologien im Ausland Beschränkungen unterliegen. Der Kunde wird die anwendbaren Export- und Importkontrollvorschriften der Bundesrepublik Deutschland, der Europäischen Union und der Vereinigten Staaten von Amerika, sowie alle anderen einschlägigen Vorschriften einhalten. Die Vertragserfüllung von Vote2Work steht unter dem Vorbehalt, dass der Erfüllung keine Hindernisse aufgrund von nationalen und internationalen Vorschriften des Export- und Importrechts sowie keine sonstigen gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.

12.4. Sofern einzelne Bestimmungen dieses Vertrags nicht wirksam sind, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Vertragsbestimmungen soll eine angemessene Regelung gelten, die dem am nächsten kommt, was von den Vertragsparteien bei Vertragsschluss gewollt war. Gleiches gilt, sofern die vertraglichen Regelungen eine bei Vertragsschluss nicht bekannte Lücke enthält.

12.5. Vote2Work ist berechtigt, den Vertrag insgesamt auf mit ihr verbundene Unternehmen zu übertragen. Hierüber wird der Kunde in angemessener Frist in Kenntnis gesetzt. Sofern der Kunde nicht zustimmt, steht ihm ein Sonderkündigungsrecht zu, auf das Vote2Work hinweisen wird.

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